Ihr Partner für Immobilien und Hausverwaltung


 

 

Willkommen bei Nicole Geberth Hausverwaltung & Immobilien

 

Seit 1988 steht unser Familienbetrieb für Kompetenz, Vertrauen und persönliche Betreuung rund um Immobilien. Gegründet von Horst Geberth in Sandhausen-Bruchhausen, hat sich unser Unternehmen kontinuierlich weiterentwickelt und ist heute ein verlässlicher Partner für Immobilienbesitzer und -interessenten in der gesamten Region – von Heidelberg über Mannheim, Weinheim und Sinsheim bis nach Karlsruhe.


Unsere Geschichte

  • 1988: Gründung des Immobilienbüros Horst Geberth – Schwerpunkte Verkauf, Vermietung und Fertighäuser.

  • 1993: Erweiterung des Angebots um Hausverwaltungen.

  • 1995: Bezug des Ladengeschäfts in der Hauptstraße 95, Sandhausen.

  • 2002: Umzug in das moderne Bürogebäude Hauptstraße 107.

  • 2001: Nicole Geberth unterstützt den Familienbetrieb.

  • 2008: Abschluss als Immobilienwirtin (DIA).

  • 2023: Zertifizierung zur Verwalterin (IHK) und Gründung der neuen Firma „Nicole Geberth Hausverwaltung & Immobilien“.


Unser Leistungsspektrum

Wir bieten Ihnen umfassende Dienstleistungen rund um Immobilien:

  • Verkauf & Vermietung – Wohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte, Bauplätze

  • Hausverwaltung – kompetent, zuverlässig und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten


Unser Netzwerk

Wir arbeiten eng mit erfahrenen Architekten, Bauträgern und weiteren Partnern aus der Region zusammen. So garantieren wir maßgeschneiderte Lösungen für jede Immobilie und jeden Kunden.


Unser Anspruch

Wir verbinden Fachkompetenz mit persönlichem Service. Ihre Immobilie ist bei uns in besten Händen – egal, ob Sie kaufen, verkaufen, vermieten oder verwalten möchten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Firma: Nicole Geberth Hausverwaltung & Immobilien


1. Vertragsgegenstand

Mit Annahme dieses Angebots kommt ein Maklervertrag zustande. Der Empfänger wird provisionspflichtig, wenn er die Immobilie erwirbt, pachtet oder mietet, soweit die Vermittlung oder Nachweis durch uns erfolgt.


2. Maklerprovision

2.1 Kauf

  • Nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags erhält der Auftragnehmer vom Käufer eine Provision von 3 % des Kaufpreises zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

  • Zusätzlich zahlt der Auftraggeber (Verkäufer) dieselbe Provision von 3 % des Kaufpreises zzgl. MwSt.

  • Die Provision bleibt auch dann geschuldet, wenn der Kaufvertrag nach Beendigung des Maklervertrags, jedoch aufgrund der Tätigkeit des Auftragnehmers, zustande kommt.

2.2 Vermietung

  • Bei Vermietung beträgt die Provision zwei Monatskaltmieten zzgl. MwSt. für den Vermieter (für Wohnraum und gewerbliche Objekte).

  • Provisionspflicht entsteht ebenfalls, wenn ein Objekt durch Verhandlungen mit einem von uns nachgewiesenen oder vermittelten Eigentümer bzw. Verfügungsberechtigten zustande kommt.


3. Fälligkeit der Provision

Die Provision wird mit Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags fällig und ist zahlbar.


4. Angebotsbindung

Das Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für die Provision.


5. Bekanntes Objekt

Wenn der Empfänger das durch uns nachgewiesene Objekt bereits kennt, muss er uns dies unverzüglich mitteilen und auf Verlangen nachweisen.


6. Freibleibendes Angebot

Das Angebot ist freibleibend. Zwischenverkauf oder Vermietung behalten wir uns vor.


7. Haftung für Angaben Dritter

Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit von Informationen, die uns Eigentümer oder Dritte zur Verfügung stellen.


8. Doppeltätigkeit

Wir dürfen sowohl für Käufer als auch für Verkäufer tätig sein. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Verkäufer ist möglich. Die Provisionspflicht des Käufers bleibt unberührt.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Wiesloch.


10. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.


Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Maklervertrag zu widerrufen.

  • Die Frist beginnt ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

  • Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail) an uns gesendet werden:

Nicole Geberth Hausverwaltung & Immobilien
Hauptstraße 107, 69207 Sandhausen
Telefon: 06224-81033
E-Mail: [email protected]

  • Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Folgen des Widerrufs: Bereits gezahlte Provisionen werden zurückerstattet, soweit die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.